Gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten Besitzer von PV-Anlagen von ihrem Netzbetreiber eine Vergütung für überschüssigen Solarstrom, den sie in das öffentliche Netz einspeisen. Je nach Datum der Inbetriebnahme, PV-Leistung und Art der Einspeisung sind die EEG-Fördersätze unterschiedlich hoch. Die Fördersätze für neu installierte Solaranlagen sinken alle sechs Monate um ein Prozent. Nach der Beantragung bleiben sie jeweils 20 Jahre lang konstant.
Vergütungssätze für PV-Anlagen mit Inbetriebnahme seit 1. Februar 2025
Maximale Anlagenleistung | Vergütungssatz Teileinspeisung | Vergütungssatz Volleinspeisung |
0 – 10 kWp | 7,94 ct/kWh | 12,60 ct/kWh |
10 – 40 kWp | 6,88 ct/kWh | 10,56 ct/kWh |
40 – 100 kWp | 5,62 ct/kWh | 10,56 ct/kWh |
Die Förder- bzw. Vergütungsätze gelten für Inbetriebnahmen vom 1. Februar bis 31. Juli 2025
Demnächst könnte es zu Änderungen bei der Einspeisevergütung kommen, weil die scheidende Bundesregierung wichtige Reformen des Energiewirtschaftsrechts plant. Unter anderem sollen Betreiber von neu installierten Photovoltaikanlagen künftig kein Geld mehr für eingespeisten PV-Strom erhalten, wenn die Strombörsenpreise negativ sind.
Hier eine Beispielrechnung für die Einspeisevergütung bei einer PV-Anlage mit 15 kWp, wo der Solarstrom teils im Haushalt verbraucht wird und teils ins Netz fließt: Für die ersten 10 kWp gibt es 7,94 Cent pro Kilowattstunde, für die verbleibenden 5 kWp sind es 6,88 Cent je Kilowattstunde. Die durchschnittliche Einspeisevergütung liegt in diesem Fall somit bei 7,59 Cent pro Kilowattstunde.