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10 Apr., 2025
Posted by AdminSAN
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Steuerersparnis mit Photovoltaik

Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine bedeutende steuerliche Änderung für Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen in Kraft. Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Photovoltaikanlagen mit einer maximalen Bruttoleistung von bis zu 30 kWp künftig steuerfrei sind. Dies betrifft sowohl private als auch gewerbliche Betreiber, die damit eine erhebliche finanzielle Entlastung erfahren. Doch was bedeutet das genau, und worauf sollten Anlagenbesitzer achten?

Steuerbefreiung gilt bereits seit 2023

Bereits seit dem 1. Januar 2023 gilt eine Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen. Die gesetzliche Grundlage hierfür wurde bereits 2022 geschaffen. Die Steuererleichterungen umfassen sowohl die Einkommensteuer auf Gewinne aus dem Betrieb der Anlage als auch die Umsatzsteuer auf den Erwerb und Betrieb der Solaranlagen.

Diese Regelung bleibt bestehen, wird aber ab 2025 durch die neuen Änderungen weiter gefestigt und auf alle Gebäudetypen ausgeweitet.

Vereinfachte Voraussetzungen für die Steuerbefreiung

Mit den Anpassungen der Steuerbefreiungsregelung ab 2025 wurden die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme weiter vereinfacht. Laut aktuellen steuerlichen Anpassungen entfallen bürokratische Hürden, um den Ausbau erneuerbarer Energien weiter zu fördern. Wichtige Änderungen sind:

  • Keine Gewinnerzielungsabsicht erforderlich: Betreiber müssen nicht mehr nachweisen, dass sie mit der Anlage einen Gewinn erzielen wollen. Dies erleichtert insbesondere privaten Haushalten den Zugang zur Steuerbefreiung.
  • Erweiterung auf alle Gebäudetypen: Während früher nur private Wohngebäude von der Steuerbefreiung profitierten, gilt diese nun auch für gewerbliche und gemischt genutzte Immobilien.
  • Erhöhung der Leistungsgrenzen: Während früher teilweise niedrigere Leistungsgrenzen galten, sind nun Photovoltaikanlagen bis zu 30 kWp steuerfrei.

Wer profitiert von der Steuerbefreiung?

Die Steuerbefreiung gilt für alle Gebäudetypen – also Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser sowie gewerblich genutzte Gebäude. Entscheidend ist, dass die Gesamtleistung der Anlage je Wohn- oder Gewerbeeinheit 30 kWp nicht überschreitet. Überschreitet eine Anlage diese Grenze, bleibt der gesamte Ertrag steuerpflichtig.

Steuerliche Vorteile für Anlagenbetreiber

Mit der neuen Regelung entfällt für Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen die Verpflichtung, Einkünfte aus der Stromerzeugung zu versteuern. Dies bringt folgende Vorteile:

  • Keine Einkommensteuer auf die Erträge aus dem eingespeisten Solarstrom.
  • Keine Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch oder Einspeiseerlöse, sofern keine unternehmerische Tätigkeit vorliegt.
  • Weniger bürokratischer Aufwand, da keine jährliche Steuererklärung für die PV-Anlage erforderlich ist.

Wichtige Voraussetzungen und Einschränkungen

Damit eine Photovoltaikanlage unter die Steuerbefreiung fällt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Maximale Bruttoleistung: Die Steuerbefreiung gilt nur für Anlagen bis zu 30 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit.
  2. Betriebsbeginn: Die Regelung gilt ab dem 1. Januar 2025, jedoch sind Anlagen, die ab 2023 in Betrieb genommen wurden, bereits steuerfrei.
  3. Einnahmegrenze: Da es sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag handelt, führt eine Überschreitung automatisch zur vollen Steuerpflicht der gesamten Anlage.

Lohnt sich die Investition in eine Photovoltaikanlage jetzt noch?

Definitiv! Die Steuerbefreiung ab 2025 macht die Installation einer PV-Anlage wirtschaftlich noch attraktiver. Neben der Steuerersparnis profitieren Betreiber weiterhin von:

  • Sinkenden Anschaffungskosten für Solarmodule und Batteriespeicher.
  • Attraktiven Förderprogrammen von Bund und Ländern.
  • Langfristiger Unabhängigkeit von steigenden Strompreisen.

Fazit

Die Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen ist ein großer Schritt zur Förderung erneuerbarer Energien und eine finanzielle Erleichterung für private und gewerbliche Betreiber. Bereits seit 2023 profitieren Anlagenbesitzer von steuerlichen Vorteilen, die 2025 weiter ausgebaut und vereinfacht wurden. Die neuen Regelungen nehmen bürokratische Hürden, sodass noch mehr Haushalte und Unternehmen von der Steuerbefreiung profitieren können. Wer überlegt, eine Solaranlage zu installieren, sollte die Vorteile der neuen Regelung nutzen und sich rechtzeitig informieren. Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, um in nachhaltige Energie zu investieren und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu genießen.

Falls Sie Fragen zur neuen Steuerregelung oder zur Planung ihrer Photovoltaikanlage haben, stehen wir ihnen gerne beratend zur Seite!

Gut zu wissen: Balkonkraftwerke – sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei.

Aktuelle Informationen zu den Steuerregelungen

Sie möchten noch genauer wissen, welche Steuerregelungen aktuell für Ihre neue PV-Anlage gelten? Oder Sie planen eine Anlage und sind unsicher, welche Regeln genau gelten? Das Bundesfinanzministerium informiert in seinen FAQ zu den „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen“ aktuell über Einkommens- und Umsatzsteuerregelungen.